Antrag zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (25.9.25)

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2025 ein umfassendes Konzept zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 zu erarbeiten. 

2. Für die Erarbeitung des Konzepts ist eine Arbeitsgruppe einzurichten, in der neben der Verwaltung auch Vertreter des Gemeinderats, der Schule, der bestehenden Betreuungseinrichtungen sowie der Elternschaft mitwirken.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für den Bau eines eigenständigen Hortgebäudes als Ergänzung und in räumlicher Nähe zum bestehenden Schulgebäude zu beginnen. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushalt 2026 einzustellen.

4. Die Verwaltung informiert den Gemeinderat vierteljährlich über den Planungsstand sowie über Fördermöglichkeiten durch Bund und Land.

5. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat bis zum 31.03.2026 einen detaillierten Zeitplan zur Umsetzung des Rechtsanspruchs vor.

 

Begründung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Die aktuelle Betreuungssituation in unserer Gemeinde kommt jedoch bereits jetzt an ihre räumlichen Grenzen und ist nicht zukunftsfähig:

Die Mittagsbetreuung ist mit nur zwei Betreuerinnen für 75 Kinder deutlich überlastet. Der provisorische Hort mit vier Fachkräften und 39 Kindern ist seit drei Jahren in zwei Kellerräumen der Schule untergebracht, die künftig von der Schule selbst benötigt werden. Das Schulgebäude ist als Arbeitsraum konzipiert und bietet nicht die notwendigen Voraussetzungen für einen ganztägigen Lebensraum für Kinder.

Um den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen zu können, benötigen wir dringend ein durchdachtes pädagogisches Konzept sowie geeignete Räumlichkeiten. Die Errichtung eines eigenständigen Hortgebäudes als Ergänzung zum Schulgebäude würde sowohl den Bedürfnissen der Kinder als auch den Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Betreuung gerecht werden.

Die frühzeitige Planung und Einbeziehung aller relevanten Akteure ist entscheidend, um eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung zu gewährleisten. Durch regelmäßige Berichterstattung wird Transparenz geschaffen und eine kontinuierliche Beteiligung des Gemeinderats sichergestellt.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Bildungsgerechtigkeit in unserer Gemeinde